Das bedeutet Ausstationierung
Ein entsandter Arbeitnehmer ist eine Person, die von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Land entsendet wird, um dort während einer begrenzten Zeit zu arbeiten.
Bei der Entsendung kann es sich um drei verschiedene Situationen handeln:
- Sie arbeiten im Auftrag Ihres Arbeitsgebers und unter seiner Anleitung, Der Arbeitgeber hat mit jemand in Schweden, der Empfänger der Dienstleistung ist, einen Vertrag.
- Sie wurden an einen Arbeitsplatz oder ein Unternehmen in Schweden entsandt, der / das zum Konzern des Arbeitgebers gehört.
- Sie wurden von einer Leihfirma an ein Unte4rnehmen geleast oder ausgeliehen, das hier seinen Betrieb hat.
Beispiele von Situationen, in denen Sie entsandt sind:
- Sie sind deutscher Staatsbürger und bei einem spanischen Unternehmen angestellt. Sie werden nach Schweden entsandt, um während zwei Monate eine Marktuntersuchung durchzuführen.
- Ein britisches Unternehmen entsendet Sie, damit Sie zwei Jahre lang in der schwedischen Zweigstelle arbeiten.
- Sie sind estnischer Staatsbürger, ein französisches Leihunternehmen schickt Sir für ein Jahr nach Schweden zum Arbeiten.
Wenn Sie selbständig sind, werden Sie nicht als entsandt bezeichnet. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Wenn Sie eine Arbeit in Schweden für einen einzigen Auftraggeber ausführen und Sie keinen anderen an Ihrer Stelle entsenden können.
- Wenn Sie keine eigenen Arbeitsgeräte oder kein eigenes Arbeitslokal besitzen
- Wenn Ihr Auftraggeber die Arbeit leitet.
Das Gesetz betrifft alle
Die schwedischen Gesetze, beispielsweise über Urlaub, Arbeitszeiten und Mindestlöhne gelten für alle, die nach Schweden entsendet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Menü links.
Die Regel, dass ausländische Arbeitgeber die schwedischen Gesetze befolgen müssen, basiert auf Vorschriften in den EU Entsendungsrichtlinien. Hier finden Sie die Richtlinien.
Es liegt auch ein schwedisches Gesetz vor, das auf der EU Richtlinie basiert:
Hier finden Sie das Gesetz.
Nach einem Urteil des EU Gerichts sind einige Punkte des Gesetzes geändert worden. Seit dem 15. April 2010 liegen für die fachlichen Organisationen neue Bedingungen vor:
- Sie dürfen nur bei bestimmten Voraussetzungen gegen ausländische Arbeitgeber Kampfmaβnahmen ergreifen.
- Sie müssen bei Arbetsmiljöverket die Bedingungen einreichen, die in ihren Tarifverträgen gelten.
Lesen Sie weiter zu diesem Thema unter dem Abschnitt Arbeitsrecht:
Sie können bei einem Gericht Ihre Rechte geltend machen
Wenn Ihnen nicht die Arbeits- und Anstellungsbedingungen ermöglicht werden, zu denen Sie laut dem Gesetz berechtigt sind, können Sie sich an ein schwedisches Gericht wenden.
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, und wenn sich die Frage auf Bedingungen bezieht, die Teil des Tarifvertrags sind, wird Ihre Gewerkschaft die Frage bei Gericht geltend machen.
Wenn Sie nicht Mitglied einer Organisation sind, können die Bedingungen des Tarifvertrags entweder vom Arbeitsgericht oder vom Amtsgericht an dem Ort behandelt werden, wohin Sie entsendet worden sind oder es einmal waren.
Hier finden Sie Links zum dem Gesetz über Kündigungsschutz und zum Arbeitsgericht.
Fragen hinsichtlich des Gesetzes über das Arbeitsumfeld (”arbetsmiljölagen”) und über Diskriminierung sind separat und nicht direkt von einem schwedischen Gericht zu behandeln.
Wenn die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz nicht gut sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsobmann. An jedem Arbeitsplatz mit mindestens fünf Angestellten oder mehr muss es einen Betriebsobmann geben. Sie können sich auch direkt an Arbetsmiljöverket wenden, wenn der Arbeitgeber gegen die Vorschrfiten des Gesetzes über das Arbeitsumfeld oder das Gesetz über die Arbeitszeiten verstöβt.
Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz das Opfer von Diskriminierung sind, wenden Sie sich bitte an:Diskrimineringsombudsmannen, DO.

