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Korrekte Ausbildung und korrekte Genehmigung

Das schwedische Gesetz über das Arbeitsumfeld (”Arbetsmiljölagen”) gilt auch für ausländische Unternehmen und für ausländische entsandte Arbeitskräfte und andere ausländische Arbeitskräfte. Auch die Vorschriften des schwedischen Zentralamtes, die das Gesetz über das Arbeitsumfeld vervollständigen, gelten. Auf mehreren Gebieten verlangt das schwedische Zentralamt für das Arbeitsumfeld, dass Sie korrekt ausgebildet sind sowie, dass Sie eine Genehmigung beantragen. Im Verzeichnis finden Sie die Gebiete, für die eine besondere Ausbildung und Genehmigung verlangt wird.

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